Für wen kommt das Aufbauseminar in Frage?
... für alle Fahranfänger, die in der Probezeit mit einem schwerwiegenden Verstoß
aufgefallen sind und von der Fahrerlaubnisbehörde eine Aufforderung bekommen haben
ein Aufbauseminar zu besuchen.
Seit dem 1. November 1986 gilt für Fahranfänger die zweijährige Probezeit.
Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer
Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch den Fahranfänger
entgegengewirkt werden. Die Probezeit hat sich bewährt. Bei der Risikogruppe
der jugendlichen Unfallfahrer ist ein signifikanter Rückgang der
Auffälligkeits- und Rückfallzahlen im Straßenverkehr erkennbar.
Junge Menschen sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt.
Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung
weisen sie noch immer ein überproportional hohes Unfallrisiko auf.
Hauptursachen sind der Mangel an ausreichender Fahrerfahrung und die
altersbedingt ausgeprägte Risikobereitschaft. Dabei fällt die Altersgruppe
der 18- bis 25-jährigen besonders ins Gewicht.
Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit
von zwei auf vier Jahre. Diese Hilfestellung soll bewirken, dass der auffällig gewordene
Fahranfänger die Defizite in seiner Einstellung zum Straßenverkehr erkennt, sein auffälliges
Verhalten überdenkt und ändert.
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